Erstellt am 25.01.2006 um 20:55 Uhr von Drea
Soweit ich weiss, kann der Wahlvorstand keine Verlängerung geben , da dies gesetzlich auch vorgeschrieben ist , wann die Frist abläuft. Ist eine Personenwahl da kann man sie machen,. auch da kann man ja eine bestimmte Reihenfolge der Personen machen, sowie Kriterien festlegen , Sobald eine zweite Liste innerhalb der Frist eingereicht wird mit genügend Unterschriften, gilt die Listenwahl.wenn die Frist verstreicht ,und keine Liste eingereicht wird , ist die Personenwahl dran. ich hoffe ich konnte helfen. gruß Drea
Erstellt am 25.01.2006 um 21:18 Uhr von Heini
Eine Nachfrist von einer Woche ist nur möglich, wenn keine einzige Vorschlagsliste eingereicht wurde (§ 9 Abs.1 Satz 1 WO).
Erstellt am 25.01.2006 um 23:18 Uhr von Kölner
Kleiner Widerspruch/Ergänzung zu "Heini"...Eine Verlängerung der Frist kann auch gegeben sein, wenn nicht ausreichend viele Kandidaten sich wollen wählen lassen.