Erstellt am 04.02.2006 um 15:00 Uhr von Susi Sorglos
hi @capo,
wenn man auf deine unglückliche formulierung überhaupt antworten kann dann :
auf alle fälle sind beide listen oder zumindest alle ma beider listen (vereinfachte wahl) zur wahl zugelasen
Erstellt am 04.02.2006 um 15:30 Uhr von Ramses II
Capo,
die Urnenwahl wird vom Wahlvorstand durchgeführt, nicht von den Listen.
Es müssen ständig mindestens zwei WV Mitglied im Wahlraum anwesend sein, bzw. ein WV Mitglied und ein Wahlhelfer.
Wenn ein Wahlbewerber im WV ist, dann kann er auch im Wahlraum zur Durchführung der Wahl anwesend sein, das gleiche gilt für Wahlhelfer.
Weitere Personen haben, außer zur Durchführung der Wahl, im Wahlraum eigentlich nichts zu suchen.
Erstellt am 04.02.2006 um 20:24 Uhr von Heini
Wenn es zwei gültige Listen gibt, dann ist die Listenwahl pflicht.
Bei einer Listenwahl wird von den Wählern nicht die Person direkt gewählt, sondern die Liste. Die gewählten Personen für den Betriebsrat ergeben sich dann aus der Reihenfolge der Kandidaten auf den Listen.