Erstellt am 27.01.2006 um 10:30 Uhr von DocPille Geringfügig Beschäftigte sind wahlberechtigt. Gruß DocPille
Erstellt am 27.01.2006 um 11:28 Uhr von Manuela DocPille hat recht, zum besseren Verständnis siehe § 7 BetrVG in der Kommentierung Rn. 11