Sind geringfügig Beschäftigte auch wahlberechtigt?
Sind geringfügig Beschäftigte auch wahlberechtigt?
Danke
Marion
Community-Antworten (2)
27.01.2006 um 11:30 Uhr
Geringfügig Beschäftigte sind wahlberechtigt.
Gruß DocPille
27.01.2006 um 12:28 Uhr
DocPille hat recht, zum besseren Verständnis siehe § 7 BetrVG in der Kommentierung Rn. 11
Verwandte Themen
Sind geringfügig Beschäftigte wahlberechtigt?
ÄlterHallo, ich noch mal. Ich will ja hier keinen nerven. :-) Aber ich finde einfach nichts zum Thema "geringfügig Beschäftigte". Sind diese MA auch wahlberechtigt?
Wählerliste - sind alle geringfügig Beschäftigten sowohl wahlberechtigt als auch wählbar?
ÄlterHallo! Ich habe eine Frage zur Wählerliste: Wir sind ein gemeinnütziger Träger (Verein) der Behindertenhilfe. Bei uns sind ca 10 Personen geringfügig beschäftigt, die eigentlich Erwerbsunfähigkeitsre
BR-Wahl: Aushilfen // Geringfügig Beschäftigte // Kurzfristig Beschäftigte
ÄlterFolgende Situation ist gegeben: Ich bin Vorsitzender des Wahlvorstands für eine ausserordentliche BR-Wahl (Anzahl der BR-Mitglieder plus Nachrücker ist unter die notwendige Anzahl gefallen). Derzeit e
BR Wahl 2010 - ger. beschäftigte Aushilfen +...
ÄlterBR Wahl 2010 - Thema geringfügig beschäftigte Aushilfen max. 40-65 Stunden im Monat. a) wenn sie zum Zeitpunkt der Wahl 6 Monat eim Betrieb gearbeitet haben, bzw. auch danach noch weiter beschäf
Geringfügig beschäftigte Rentner - haben diese Personen ein Wahlrecht?
Älterhaben geringfügig beschäftigte Rentern ein aktives/passives Wahlrecht ja/nein