Sind geringfügig Beschäftigte wahlberechtigt?
Hallo, ich noch mal. Ich will ja hier keinen nerven. :-) Aber ich finde einfach nichts zum Thema "geringfügig Beschäftigte". Sind diese MA auch wahlberechtigt?
Community-Antworten (3)
24.09.2005 um 00:18 Uhr
Hallo Ford! Warum soll die Frage "nerven". Vor der stehen viele BR bzw. Wahlvorstände. Die Antwort ist ganz einfach: Mini-Jobber (= geringfügig Beschäftigte) sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/innen (§ 2 Abs. 2 Teilzeit- und BefristungsG). Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/innen sind - genau wie vollzeitbeschäftigte - wahlberechtigt, wenn sie die Voraussetzung des § 7 BetrVG erfüllen, also am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gruß otto
24.09.2005 um 00:31 Uhr
Hallo Otto, danke für deine superschnelle Antwort. Ich will ja nur nicht das ich hier irgendeinen mit meiner Fragerei auf den Wecker gehe. Es tauchen nun mal sehr viele Fragen zu diesem Thema auf, gerade bei uns, einer relativ großen Firma (ca. 200MA) .
09.10.2005 um 01:47 Uhr
Hallo Ford0091 Selbst die Reinigungskräfte Parkplatzmitarbeiter oder Fremdarbeiter die ständig in deinem Betrieb mit Dir gemeinsam Jhr Brot verdienen ,dürfen bei der BR-WAHL mitmachen.Du hast mehr Wähler als du denkst. :-)
Verwandte Themen
Sind geringfügig Beschäftigte auch wahlberechtigt?
ÄlterSind geringfügig Beschäftigte auch wahlberechtigt? Danke Marion
Wählerliste - sind alle geringfügig Beschäftigten sowohl wahlberechtigt als auch wählbar?
ÄlterHallo! Ich habe eine Frage zur Wählerliste: Wir sind ein gemeinnütziger Träger (Verein) der Behindertenhilfe. Bei uns sind ca 10 Personen geringfügig beschäftigt, die eigentlich Erwerbsunfähigkeitsre
BR-Wahl: Aushilfen // Geringfügig Beschäftigte // Kurzfristig Beschäftigte
ÄlterFolgende Situation ist gegeben: Ich bin Vorsitzender des Wahlvorstands für eine ausserordentliche BR-Wahl (Anzahl der BR-Mitglieder plus Nachrücker ist unter die notwendige Anzahl gefallen). Derzeit e
BR Wahl 2010 - ger. beschäftigte Aushilfen +...
ÄlterBR Wahl 2010 - Thema geringfügig beschäftigte Aushilfen max. 40-65 Stunden im Monat. a) wenn sie zum Zeitpunkt der Wahl 6 Monat eim Betrieb gearbeitet haben, bzw. auch danach noch weiter beschäf
Sind geringfügig Beschäftigte im DRK bei den Betriebsratswahlen stimmberchtigt?
ÄlterSind geringfügig Beschäftigte im Rettungdienst des DRK bei den Betriebsratswahlen stimmberchtigt? Unser Wahlvorstand sagt "nein", da die Personen durch "Beweggründe karitavier Art" bestimmt seien. Ic