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Sind geringfügig Beschäftigte wahlberechtigt?

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Ford0091
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich noch mal. Ich will ja hier keinen nerven. :-) Aber ich finde einfach nichts zum Thema "geringfügig Beschäftigte". Sind diese MA auch wahlberechtigt?

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Community-Antworten (3)

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otto

24.09.2005 um 00:18 Uhr

Hallo Ford! Warum soll die Frage "nerven". Vor der stehen viele BR bzw. Wahlvorstände. Die Antwort ist ganz einfach: Mini-Jobber (= geringfügig Beschäftigte) sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/innen (§ 2 Abs. 2 Teilzeit- und BefristungsG). Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/innen sind - genau wie vollzeitbeschäftigte - wahlberechtigt, wenn sie die Voraussetzung des § 7 BetrVG erfüllen, also am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gruß otto

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Ford0091

24.09.2005 um 00:31 Uhr

Hallo Otto, danke für deine superschnelle Antwort. Ich will ja nur nicht das ich hier irgendeinen mit meiner Fragerei auf den Wecker gehe. Es tauchen nun mal sehr viele Fragen zu diesem Thema auf, gerade bei uns, einer relativ großen Firma (ca. 200MA) .

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Akira

09.10.2005 um 01:47 Uhr

Hallo Ford0091 Selbst die Reinigungskräfte Parkplatzmitarbeiter oder Fremdarbeiter die ständig in deinem Betrieb mit Dir gemeinsam Jhr Brot verdienen ,dürfen bei der BR-WAHL mitmachen.Du hast mehr Wähler als du denkst. :-)

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