Zählen Leiharbeitnehmer bei der Größe des Betriebsrates mit?
liebe Kolleginnen und Kollegn Wir haben in unserem Betrieb ca. 150 Leiharbeitnehmer beschäftigt.
Hier nun die Frage: Zählen Leiharbeitnehmer bei der Berechnung der größe des Betriebsrats mit?
Community-Antworten (2)
25.01.2006 um 11:45 Uhr
Nein, bei der Größe des Betriebsrates zählen Leiharbeiter nicht mit - so wurde es uns im Seminar gesagt
25.01.2006 um 12:08 Uhr
Hallo holliday,
Pippa liegt völlig richtig. Diese Frage wurde letzgültig vom BAG geregelt in der Entscheidung vom 10.3.2004 AktZch. 7 ABR 49/03.
(nachzulesen unter www.bundesarbeitsgericht.de)
Gruss
NoLi
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