Hat ein Ersatzmitglied bei der Neuwahl einen Anspruch auf einem festen Platz im BR?
hat ein Ersatzmitglied des BRT ein Anspruch auf einem festen Platz im BR für die kommende BRT wahl??
Community-Antworten (4)
22.01.2006 um 16:41 Uhr
Nein! Warum auch?,...sagen sich die fest eingesessenen Betriebsräte,die du nur von ihrer Stellung wegbekommst in dem du deine fähigkeiten und deine persönlichkeit entgegen werfen kannst. Freiwillig geht da wohl kaum einer,oder? Wenn ja wäre deine Frage nicht berechtigt.
"Ramses jetzt kommst du?"
22.01.2006 um 16:49 Uhr
Hallo Ramses, es geht um Plätze die neu zu besetzen sind wegen ausgeschiedener Betriebsräte
22.01.2006 um 17:00 Uhr
Meintest du jetzt Ramses als Antworter? Na egal. Wenn es um Plätze geht die neu zu besetzen sind weil Betriebsräte ausscheiden rutschst du nicht einfach so nach,ne,ne. Es geht hier nicht nach Jahre oder so. Es können ganz andere Leute mit ins Boot geholt werden,Leute die eine große Lobby besitzen bei den anderen Kollegen und die man gerne dabei hätte. Wenn du so jemand bist,bist du dabei,sie würden nicht auf dich verzichten wollen.....du besorgst ihnen Stimmen und nur mit vielen Stimmen kann man eine Wahl auch gewinnen.
Aber Anspruch hat kein einziger. Denn Hochmut kommt vor dem Fall.
22.01.2006 um 18:51 Uhr
paty,
rinrn "festen Platz" im neuen BR kann es nicht geben. Wenn eine Liste keinen Anklang bei den Wählern findet dann kommt nicht einmal deren Spitzenkandidat in den BR.
Einen Anspruch auf einen bestimmten Platz auf einer Liste gibt es auch nicht. Das entscheiden die die die Liste zusammenstellen. Falls ein Kandidat mit seiner Platzierung nicht einverstanden ist und auch keine besser Platzierung verhandeln kann kann sich dann nur noch eine andere Liste suchen oder eine eigene Liste bilden.
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