Erstellt am 17.01.2006 um 13:00 Uhr von Frank B.
wer, wo, wie?
Oh Kugel aus Glas, ich sehe etwas ganz undeutlich!
Erstellt am 17.01.2006 um 13:21 Uhr von Rattle
hallo, emulex
eine ablehnung durch den wahlvorstand muss dir schriftlich begruendet werden.
also hast du etwas in der hand, es gibt heilbare mängel (die innerhalb von drei arbeitstage beseitigt werden muessen).
und es gibt die unheilbaren mängel, da wird die liste auf keinen fall zugelassen.
dazu gibt es hier im forum schon einige beiträge zu.
oder bei google mal "betriebsratwahl 2006" eingeben.
mfg
Erstellt am 17.01.2006 um 13:28 Uhr von Bernd
"Rattle",
wunderbare Antwort, aber wo ist die Frage dazu?
emulex,
wenn Einspruch gegen die Wählerliste eingelegt wird dann tritt der WV zusammen um den Einspruch zu prüfen und über ihn einen Beschluß zu fällen.
Erstellt am 18.01.2006 um 15:22 Uhr von einfachIch
wie "Bernd" schon schreibt hatt der liebe "Rattle" da wohl die WÄHLERLISTE mit der VORSCHLAGSLISTE verwechselt ...
Aber das kommt in der Eile schon mal vor. Bernd darf sich für seine Antwort ein Fleißbienschen eintragen *lol*