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Einspruch gegen Wählerliste - was passiert dann?

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emulex
Nov 2016 bearbeitet

Was passiert, wenn gegen die Wählerliste bei BR-Wahlen Einspruch eingelegt wird?

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Community-Antworten (2)

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Olaf0412

17.01.2006 um 13:52 Uhr

Dann hat der Wahlvorstand unverzüglich über diesen Einspruch zu entscheiden. Wird der Einspruch für begründet erachtet, ist die Wählerliste zu berichtigen. Die Entscheidung des Wahlvorstands ist dem, der den Einspruch eingelegt hat, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. (§ 4 Abs. 2 WO)

Gruß, Olaf

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otto

17.01.2006 um 13:59 Uhr

§ 4 Abs. 2 WO: "Über Einsprüche hat der Wahlvorstand unverzüglich zu entscheiden. .... Wird der Einspruch für begründet erachtet, so ist die Wählerliste zu berichtigen." Die Entscheidung des Wahlvorstands ist dem Einspruchführer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

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