Das Leiharbeitnehmer in dem Entleihbetrieb an BR-Wahlen teilnehmen dürfen ist mir bekannt. Aber: dürfen sie in ihrem eigenen Betrieb, also beim "Verleiher" einen Betriebsrat gründen? Leider habe ich nirgends einen Hinweis dazu gefunden.
Erstellt am 16.01.2006 um 06:07 Uhr von Werner Hallo Sonny, wenn die Voraussetzungen nach §1 BetrVG gegeben sind, können sie einen BR gründen.