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Dürfen Leiharbeitnehmer zweimal wählen?

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~Sonny~
Nov 2016 bearbeitet

Das Leiharbeitnehmer in dem Entleihbetrieb an BR-Wahlen teilnehmen dürfen ist mir bekannt. Aber: dürfen sie in ihrem eigenen Betrieb, also beim "Verleiher" einen Betriebsrat gründen? Leider habe ich nirgends einen Hinweis dazu gefunden.

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Community-Antworten (1)

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Werner

16.01.2006 um 07:07 Uhr

Hallo Sonny, wenn die Voraussetzungen nach §1 BetrVG gegeben sind, können sie einen BR gründen.

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