Erstellt am 05.01.2006 um 07:38 Uhr von Frank B.
Ja, natürlich. Am besten du erklärst schriftlich, das du für das Amt des Vorsitzenden kandidieren möchtest und gibst diese Erklärung entweder dem WV- Vors. oder einem zukünftigen Mitglied des BR deines Vertrauens mit zur konst. Sitzung mit.
Wenn der BR dich zum Vorsitzenden wählt, muss er dir dies ja mitteilen und dann kannst du die Wahl immer noch annehmen bzw. kann man davon ausgehen das du sie annimmst, da du dies ja bereits mit deiner Bereitschaft zur Kandidatur schriftlich erklärt hast.
Bis zum Ende deiner Krankheit übernimmt dann der stellvertr. Vorsitzende dein Amt.
Ich würde dir auch empfehlen die Bereitschaft zum stellvertr. Vorsitzenden zu erklären, da beide getrennt gewählt werden und wenn du nur als Vorsitzender kandidierst und es wird jemand anderes gewählt hast du Pech.