Minderheitenregelung. Was ist wenn Kandidatenanzahl und Sitze für die Minderheit gleich ist?
Wenn der zu wählende BR sich wie folgt zusammensetzt: 4 Männer 3 Frauen und sich auf einer Liste auf Rang 5, 6 und 7 jeweils Damen aufstellen und auf einer anderen Liste nur männliche Kandidaten sind, heißt das dann, daß die 3 Frauen auf jeden Fall im BR vertreten sind, da sie die "Minderheit" zu vertreten haben??
Community-Antworten (4)
17.12.2005 um 18:03 Uhr
Wenn die DeHondsche Auszählungsmethode dieses Ergebnis ergibt, ja!
17.12.2005 um 20:22 Uhr
Hallo Simon, Mitglied des amtierenden Wahlvorstandes, Drei Frauen sind auf jedenfall in den Betriebsrat zu wählen durch die Minderheitregelung, das hast Du doch selber so beschlossen. Wenn Du die Fragen nicht gestellt hast, dann wird Dein Name verwende von jemanden.
17.12.2005 um 20:24 Uhr
Hallo Simon, Mitglied des amtierenden Wahlvorstandes, Drei Frauen sind auf jedenfall in den Betriebsrat zu wählen durch die Minderheitregelung, das hast Du doch selber so beschlossen. Wenn Du die Fragen nicht gestellt hast, dann wird Dein Name verwende von jemanden. Rufe mich doch an.
17.12.2005 um 21:33 Uhr
Simon, die Verständlichkeit der Frage kann die Qualität der Antworten nachhaltig beeinflussen.
Was steht denn im Wahlausschreiben bezüglich des Minderheitengeschlechts?
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