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Ersatzmitglied - darf das im Wahlvorstand tätig sein?

C
Constanz
Nov 2016 bearbeitet

Eigentlich kann ich mir die Frage selbst beantworten...aber ich geh auf Nummer sicher und frage nach... Der Wahlvorstand wird gestellt und es hat sich ein Ersatzmitglied des derzeit amtierenden Betriebsrats zum Wahlvorstand aufstellen lassen. Dies ist doch nicht rechtens, oder?

Vielen Dank!

5.32203

Community-Antworten (3)

W
Werner

16.12.2005 um 11:42 Uhr

Hallo Constanz, ja, daß ist Rechtens!

L
leuti

16.12.2005 um 22:35 Uhr

Betriebsräte können sich sehr wohl zum Wahlvorstand benennen lassen. Voraussetzung dafür ist ein ordnungsgemäser Beschluss des BR. Das vernünftige BR,s versuchen dies zu vermeiden und lieber ihre Energir dafür verwenden sollten innerhalb des Betriebes Kandidaten für den Wahlvorstand zu werben halte ich allerdings für selbstverständlich.

H
Hotte

20.12.2005 um 11:30 Uhr

Hallo Constanz, zum Wahlvorstand kann man sich nicht aufstellen lassen. Der Betriebsrat bestellt einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden ( § 16 BetrVG. ). Wer Wahlberechtigt ist steht im § 7 BetrVG.

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