Erstellt am 16.12.2005 um 10:42 Uhr von Werner
Hallo Constanz,
ja, daß ist Rechtens!
Erstellt am 16.12.2005 um 21:35 Uhr von leuti
Betriebsräte können sich sehr wohl zum Wahlvorstand benennen lassen. Voraussetzung dafür ist ein ordnungsgemäser Beschluss des BR. Das vernünftige BR,s versuchen dies zu vermeiden und lieber ihre Energir dafür verwenden sollten innerhalb des Betriebes Kandidaten für den Wahlvorstand zu werben halte ich allerdings für selbstverständlich.
Erstellt am 20.12.2005 um 10:30 Uhr von Hotte
Hallo Constanz, zum Wahlvorstand kann man sich nicht aufstellen lassen. Der Betriebsrat bestellt einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden ( § 16 BetrVG. ). Wer Wahlberechtigt ist steht im § 7 BetrVG.