Erstellt am 02.12.2005 um 11:29 Uhr von SWF
Es ist egal wie hoch die Arbeitszeit ist, ob 3 oder 4 Std. Teilzeitkräfte dürfen in diesem Fall auch wählen.
Erstellt am 03.12.2005 um 02:30 Uhr von Heini
Auch studentische Aushilfskräfte sind Arbeitnehmer des Betriebes und dürfen, wenn sie regelmäßig beschäftigt sind, egal mit welcher Stundenanzahl, mitwählen.
Freie Mitarbeiter, wenn es dann auch wirklich frei Mitarbeiter sind (Problem Scheinselbständigkeit), dürfen nicht wählen. Hier sollte aber vor einer Wahl der Wahlvorstand die Verträge prüfen und dann entscheiden welchen Status die Kollegen haben.