Wer ist wahlberechtig zur Betriebsratswahl?
Ist es richtig, dass studentische Ausgilfskräfte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19 Stunden, auch mit den Betriebsrat wählen dürfen? Und wie sieht es mit den freien Mitarbeitern aus, die eine unterschiedliche monatliche Arbeitszeit haben?
Community-Antworten (2)
02.12.2005 um 12:29 Uhr
Es ist egal wie hoch die Arbeitszeit ist, ob 3 oder 4 Std. Teilzeitkräfte dürfen in diesem Fall auch wählen.
03.12.2005 um 03:30 Uhr
Auch studentische Aushilfskräfte sind Arbeitnehmer des Betriebes und dürfen, wenn sie regelmäßig beschäftigt sind, egal mit welcher Stundenanzahl, mitwählen. Freie Mitarbeiter, wenn es dann auch wirklich frei Mitarbeiter sind (Problem Scheinselbständigkeit), dürfen nicht wählen. Hier sollte aber vor einer Wahl der Wahlvorstand die Verträge prüfen und dann entscheiden welchen Status die Kollegen haben.
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