Erstellt am 24.11.2005 um 18:28 Uhr von Kölner
Hallo "Anneliese I."
Ein eigener BR in einer gGmbH würde natürlich mehr Arbeitskraft binden und mehr Arbeit machen.
Der AG verbindet vermutlich auch mit der gemeinsamen Vertretung durch einen BR, dass ein solcher BR beide Interessen vertreten müsste (die des ausgründenden und die des ausgegründeten Betriebsteils).
Was ich auch noch gefährlich finde, ist die Überwachung des § 613a BGB und die Einhaltung der Regeln des UmwG - das sollte der BR der neugegründeten gGmbH viel besser im Griff haben - eben weil er sich nicht gedanklich teilen muss. Zumal in einem Jahr werden - so oft der Sinn einer ausgegründeten gGmbH - auch die tariflichen Regeln neu geregelt werden können, und die Arbeitszeit und die Wochenarbeitszeit und und und.
Meines Erachtens ist das Ganze mit einer BetrVereinb. auch nicht so ohne weiteres mit dem BetrVG vereinbar...
Hat die gGmbH eigentlich einen eigenen GF?