Erstellt am 24.11.2005 um 09:35 Uhr von viktor
Der Betriebsrat bestellt auch die Ersatzmitglieder. Aus dem Text des BetrVG kann man ableiten, dass der BR auch festlegt, wer wen vertritt. Er kann dies (so verstehe ich die Kommentare) auch offen lassen und es dem Wahlvorstand überlassen, die Vetreterregelung selbst zu regeln.
Erstellt am 28.11.2005 um 10:18 Uhr von mona
vielen Dank, Viktor, für Deine immer umfassenden Antworten. Wir haben's jetzt auch so gemacht, daß der WV den Vertreter wählte. Wir dachten, wird schon passen. Einen schönen Tag noch und pfia Di
Mona