Wieviele müssen an der Betriebsratswahl teilnehmen?
Wir wollen einen Betriebsrat wählen und sind ca. 21 Voll- und Teilzeit-Mitarbeiter. Wieviele müßen an der Wahl teilnehmen und ab wann ist eine Wahl gültig und wann nicht?
Community-Antworten (2)
07.11.2005 um 20:21 Uhr
Es gibt keine Vorschriften zur Wahlbeteiligung. Auch wenn nur wenige an der Betriebsratswahl teilnehmen ist sie gültig. Es sollten aber möglichst viele an der Wahl teilnehmen. Alle motivieren (Briefwahl ist auch möglich).
10.11.2005 um 16:37 Uhr
Zuerst muss mal ein Wahlvorstand gewählt werden (bis 50 Mitarbeitern im vereinfachten Wahlverfahren). Wie ist in §§ 14a bzw. 17a BetrVG geregelt. Da steht nämlich "... wird der Wahlvorstand von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer gewählt. ...". Sind also nur 5 anwesend, würde es eigentlich reichen, dass 3 (sich) zum Wahlvorstand wählen. Und auf der eigentlichen BR-Wahl muss jedes künftige BR-Mitglied mind. 1 Stimme erhalten, sonst ist dieses NICHT gewählt.
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