Erstellt am 07.11.2005 um 19:21 Uhr von Sonja
Es gibt keine Vorschriften zur Wahlbeteiligung. Auch wenn nur wenige an der Betriebsratswahl teilnehmen ist sie gültig.
Es sollten aber möglichst viele an der Wahl teilnehmen. Alle motivieren (Briefwahl ist auch möglich).
Erstellt am 10.11.2005 um 15:37 Uhr von Mike
Zuerst muss mal ein Wahlvorstand gewählt werden (bis 50 Mitarbeitern im vereinfachten Wahlverfahren). Wie ist in §§ 14a bzw. 17a BetrVG geregelt. Da steht nämlich "... wird der Wahlvorstand von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer gewählt. ...". Sind also nur 5 anwesend, würde es eigentlich reichen, dass 3 (sich) zum Wahlvorstand wählen. Und auf der eigentlichen BR-Wahl muss jedes künftige BR-Mitglied mind. 1 Stimme erhalten, sonst ist dieses NICHT gewählt.