Erstellt am 17.02.2006 um 17:05 Uhr von symbi33
Hallo !
Ich mag es ja vielleicht falsch verstehen, aber 8 Mandate ? Da stimmt etwas nicht, es muß eine ungerade Zahl sein.
Wie viele Mitarbeiter hat denn das Unternehmen ? Danach richtet sich die Zahl der BR Mitglieder ... und auch die Zahl der Stützunterschriften ( ich meine, es seinen 5 Prozent der Belegschaft) .
Sowohl für die Wählbarkeit als auch für die Stützunterschrift muß der MA volljährig sein.
Aber eigentlich steht das alles im BetrVG und in der Wahlordnung ...
Erstellt am 17.02.2006 um 17:09 Uhr von NoLi
Ein Betriebsrat mit 8 Mitgliedern?????
Nach welcher Wahlunordnung hat denn euer Wahlvorstand das berechnet?
7 ja, 9 ebenfalls ja, aber 8?
Ich gehe mal davon aus mit "16 Mitgliedern" meinst du 16 Bewerber auf der Liste. Aber das ist auch für die Unterstützungsunterschriften unerheblich denn dafür ist als Grundlage die Gesamtzahl der Beschäftigten in eurem Betrieb zu nehmen. Davon 1/20 ist gleich 5 %, sind für eine Liste notwendig, maximal jedoch 50 (in grösseren Betireben).
Und da das öfter schon gefragt worden ist gleich noch kostenlos als Information dazu: nicht jeder Kandidat braucht diese Unterschriften, sondern nur die Liste insgesamt.
Weiter:
Natürlich dürfen auch die Kandidaten selbst Stützunterschriften geben.
Mit 18 Jahren ist jeder Mitarbeiter wahlberechtigt und kann damit auch Stützunterschriften geben.
Ganz zum Schluss: in welchem finsteren Winkel liegt denn euer Betrieb. Ich frage deshalb, weil im Rest von Deutschland hat man die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten schon vor längerer Zeit aufgegeben. (Es sei denn du meinst leitende Angestellte, die allerdings haben bei einer Betriebsratswahl nichts verloren)
Mit einigermassen verwirrten Grüssen
NoLi