Erstellt am 08.04.2010 um 09:38 Uhr von Petrus
> Wirtschaftsauschuss (wieviele Personen? Reichen 2 Personen???)
Nein. Siehe §107(1) BetrVG
> Arbeitssicherheit (wieviele Personen? Reichen 2 Personen???)
Ja. Siehe §11 ASiG
> Mitarbeitervorschlagswesen
Wenn ihr Bedarf für einen solchen Ausschuss habt, solltet ihr auch wissen, mit wievielen Mitgliedern die Aufgaben zu bewältigen sind...
> paritätische Kommision (wieviele Personen
Dazu wird es wohl eine Vereinbarung mit dem ArbGeb geben, wieviele Mitglieder jede Seite benennen darf, damit die Kommision auch paritätisch ist ;-)
Erstellt am 08.04.2010 um 09:47 Uhr von Pfälzer
besucht schnellstens Grundlagenseminare und entscheidet danach, welche Themen ihr wann bearbeiten wollt und könnt und welche (Arbeits-)Ausschüsse unbedingt gebraucht werden; die Ausschüsse kann man auch später bei Bedarf bilden;
"Bestellung Wirtschaftsausschuss" siehe § 107 BetrVG;