Auszubildende - sind die an der BR-Wahl zu beteiligen?
Sind Auszubildende an der Betriebsratswahl zu beteiligen
Community-Antworten (1)
01.11.2005 um 23:22 Uhr
Rechtsgrundlage: § 7 BetrVG in Verbindung mit § 5 Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer/innen, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dazu gehören auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.
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