Erstellt am 01.11.2005 um 22:22 Uhr von otto
Rechtsgrundlage: § 7 BetrVG in Verbindung mit § 5
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer/innen, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dazu gehören auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.