Erstellt am 21.02.2022 um 16:57 Uhr von rtjum
also habt ihr schon Wahlvorschläge abgelehnt?
Oder meinst Du, die stehen nicht auf der Wählerliste?
Erstellt am 21.02.2022 um 17:27 Uhr von SO2022
Sie stehen auf der Wählerliste, aber nur als "Aktiv", was ja heisst, dass sie nur wählen dürfen. Nun hat eine Auszubildende, nachdem die Wahlvorschlagsliste ausgehängt wurde, mitgeteilt, dass sie gerne auf die Wahlvorschlagsliste wollte.
Erstellt am 21.02.2022 um 17:31 Uhr von celestro
Wenn (ohne weiteres) möglich, würde ich die Wahl neustarten.
Erstellt am 23.02.2022 um 17:48 Uhr von netteannette
Neustart einer Wahl ist nicht so ohne weiteres möglich, nur in Ausnahmefällen: https://www.brwahl.de/rechtsprechung/abbruch-der-betriebsratswahl-durch-einstweilige-verfuegung-nur-in-ausnahmefaellen
Aber die Wählerliste muss ja vom Wahlvorstand fortlaufend aktualisiert und korrigiert werden. Was spricht also dagegen, die Azubis, sofern sie gem. §8 BetrVG alle die Voraussetzungen erfüllen, auch als "wählbar" zu korrigieren?
Erstellt am 24.02.2022 um 07:45 Uhr von xyz68
Zum ersten hätte sie ja innerhalb der Frist Widerspruch gegen die Wählerliste einlegen können ( und müssen), hat sie das getan?. Zum Zweiten hätte sie sich halt auch drum kümmern müssen, auf eine Kandidatenliste zu kommen. Das Wahlausschreiben hing ja wohl aus. Wenn der Zug abgefahren ist, ist er nun mal weg.