Erstellt am 07.03.2018 um 15:58 Uhr von BRHamburg
Kann es sein das ihr die Begriffe aktiv und passiv durcheinander bringt? Azubis über 18 Jahre besitzen so wohl das aktive Wahlrechr d.h sie dürfen wählen. Sie haben auch das Recht für den Betriebsrat zu kandidieren also passives Wahlrecht.
Erstellt am 07.03.2018 um 16:03 Uhr von Mcboy88
Ich sitze am Wahlausschreiben da es morgen erlassen werden soll. Meine Kollegin meint, dass Auszubildende eine JAV wählen können. Wahrscheinlich brachte mich das durcheinander, da ich auch meine das unsere Auszubildende aktives und passives Wahlrecht haben.