In unserer Firma werden Auszubildende eines Ausbildungsverbandes ausgebildet werden (sie werden von dort bezahlt usw.). Sind diese wahlberechtigt?
Erstellt am 16.09.2005 um 08:26 Uhr von Werner Moin wahli, m.E. müßten sie das aktive Wahlrecht besitzen, ebenso wie auch Leiharbeitnehmer deren Einsatz über 3 Monate andauern soll.