Erstellt am 20.10.2005 um 16:04 Uhr von Rolber
Nun ja. Wenn der AG kündigen sollte, müßte man binnen 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Desweiteren hätte der AG ja auch Fristen einzuhalten.
Allerdings ist richtig, die Frage ist, wie schnell käme ein Gericht zur rechtlichen Auffassung, das die Kündigung rechtsunwirksam sei ?
Erstellt am 21.10.2005 um 06:36 Uhr von Frank B.
Es mag zwar etwas vermessen von mir klingen, aber erstens läuft die Zeit ja für dich, denn desto länger es bis zum Prozeß dauert, desto teurer wird´s für den AG.
Zweitens, wie schon oben gesagt, du musst innerhalb von drei Wochen deine Klage einreichen, also desto eher du die Klage einreichst, desto eher wird sie auch verhandelt.
Nur muß man dazu sagen, bevor es zur Verhandlung kommt, gibt es einen Gütetermin und dort wird man ja sehen wie die Chancen stehen.
Ich habe es schon sehr oft hier im Forum gelesen, dass die AG immer wieder versuchen die AN- Rechte zu unterbinden.
Erstellt am 21.10.2005 um 08:54 Uhr von viktor
Wer als Wahlvorstandsmitglied oder Kandidat gekündigt wird, geht am gleichen oder spätestens nächsten Tag zu seinem Anwalt oder der Gewerkschaft und ich denke, man wird einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen, um die Wahl ordnungsgemäß über die Bühne bekommen zu können.