Halloechen, ich bin es noch mal.
Heute hatte ich zu erfahren bekommen, dass, wenn ein Wahlvorstand existiert, man keine Wahlversammlung machen darf auf der ein neuer Wahlvorstand gewählt wird, da ja bei uns der überwiegende Teil der Belegschaft gegen den Zusammenschluß der beiden Firmen in einem BR sind. Jedenfalls die meißten sind für 2 BR. Stimmt das, darf man das nicht mehr?