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Betriebsratwahl - wenn wir vor 1 1/2 Jahren einen neuen BR gewählt haben?

S
Starsearcher
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen!

Habe da mal eine Frage! Wir haben vor 1 1/2 Jahren einen neuen BR gewählt. Dies mussten wir, weil die Vorsitzende damals die Firma verlassen hat und es keine Nachrücker gab. Nun finden ja neue Wahlen am 16. März statt. Müssen wir dann eigentlich auch neu wählen??

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Community-Antworten (2)

C
cheetah

25.01.2010 um 10:43 Uhr

Ja ihr müsst. Der vor 1 !/2 Jahren gewählte BR ist eben am Beginn der regulären Wahlperiode bereits länger als ein Jahr im Amt.

B
BrumbärTosca

25.01.2010 um 10:45 Uhr

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dort heißt es:

„Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.“

Also Neuwahlen für euch!

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