Sehr geehrte Forum-Teilnehmer

von unserem br-vorsitzenden wird behauptet dass nur volle betriebsratsmitglieder in den neuen wahlvorstand gewählt werden dürfen. Ersatzmitglieder dürfen nicht gewählt werden und auch andere arbeitnehmer können nicht in den neuen wahlvorstand gewählt werden.
bitte um eine aussagekräftige antwort ob diese behauptung stimmt.
In welchem Paragraphen des betriebsverfassungsgesetzes wird dieses problem behandelt.
ich bin aktives ersatzmitglied des betriebsrates.