Erstellt am 22.09.2005 um 16:41 Uhr von DieterF
Solange es BRe in jedem Betrieb gibt, müssen die BRe jeweils eigene Wahlvorstände bestellen.
Solange beide Betriebe getrennt und eigenständig sind, habe sie auch eigene BRe.
Einen gemeinsamen BR wird es erst geben, wenn sich beide Seiten (AG und AN) auf einen gemeinsamen Betrieb einigen.
Erstellt am 22.09.2005 um 16:53 Uhr von Ford0091
Na ja, nun ist es ja so, die beiden Betriebe existieren ja nur auf dem Papier. Gelenkt werden sie von einem Geschäftsführer. Deshalb würde es ja auch vielleicht klappen einen zu bilden. Das Problem liegt ja woanders. Die Mitarbeiter der einen Firma wollen nicht von BR Mitgliedern der anderen Firma gelenkt werden. Im Prinzip wollen ja die Mitarbeiter einen anderen Wahlvorstand haben und somit auch 2 verschiedene. Nun ist aber der Wahlvorstand schom GBR bestellt worden. Jetzt können doch aber die Mitarbeiter der einen Firma nicht gegen den Willen des GBRs einen anderen Wahlvorstand gründen, oder? Das wäre ja sowas wie eine Gegenbetriebsratswahl. ..... Ich weiß das ganze ist verzwickt, aber das brennt vielen hier in der Seele.
Erstellt am 22.09.2005 um 21:37 Uhr von otto
Guten Abend Fort0091!
Das Problem ist verzwickt und kann - wenn es nicht anders geht - nur durch den Entscheid des Arbeitsgerichts verbindlich entschieden werden. Ich sehe juristisch drei Möglichkeiten:
- Der bestellte Wahlvorstand erklärt sich bereit, seine Zuständigkeit vom Arbeitsgericht klären zu lassen. Dazu sollte er einen Fachanwalt für Arbeitsrecht engagieren.
- Der - sich benachteiligte fühlende - Betriebsteil wählt einen eigenen Wahlvorstand. Die beiden Wahlvorstände lassen gerichtlich klären, wer für was zuständig ist. Auch dabei brauchen sie juristische Unterstützung.
- Die Belegschaft wartet die BR-Wahl ab. Anschließend fechten mindestens drei Arbeitnehmer/innen die BR-Wahl an. Dann wird diese Frage auch geklärt, allerdings erst im nachhinein.
Gruß otto
Erstellt am 22.09.2005 um 22:20 Uhr von Ford0091
Nun ja, wir werden uns was einfallen lassen müssen. Schön ist das ganze zwar nicht, aber ich und andere MA der Firma finden das gerecht.
Erstellt am 23.09.2005 um 00:01 Uhr von ford0091
Könnte man durch eine Unterschriftensammlung in dem benachteiligten Betrieb, dort arbeiten 4x so viel MA wie in dem anderen, den GBR dazu bewegen doch 2 BR zu bilden? Würde sowas was nützen? Muß er denn darauf reagieren?