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2 BR´s sollen zu einem werden - wer stellt den Wahlvorstand?

A
Annett
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Verein gibt es derzeit 2 BR`s. Wir möchten diese Teilung mit der anstehenden Neuwahl 2006 aufheben und wieder in einem GesamtBR arbeiten. Wer bestellt den Wahlvorstand für den neuen gemeinsamen BR? Stellt jeder der bisherigen 2 BR´s einen Wahlvorstand, der dann wiederum die Liste für den folgenden GesamtBR erstellt?

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Community-Antworten (1)

O
otto

03.11.2005 um 23:30 Uhr

Guten Abend Annett! Bei diesen wenigen Informationen ist es schwierig, Ihnen eine zuverlässige Antwort zu geben, die Ihnen wirklich weiter hilft:

  • Warum gibt es bisher zwei BR?
  • Liegen jetzt die Voraussetzungen für die Bildung eines BR überhaupt vor?
  • Was hat sich seit der Wahl der zwei BR in Ihren Betrieben geändert, daß jetzt ein gemeinsamer BR gebildet werden soll?
  • Wie wird das der Arbeitgeber sehen (Anfechtung der BR-Wahl!)? Bei der Vorgehensweise empfehle ich Ihnen so zu verfahren, wie es das BetrVG in § 21a bei der Zusammenlegung zweier Betriebe vorsieht: Der BR des größeren Betriebs bestellt den Wahlvorstand - natürlich unter Berücksichtigung der Interessen des kleineren Betriebs. Die Einzelheiten sollten die beiden BR vorab festlegen. Fragen Sie im Detail bei der W.A.F. (Herr Britting) nach. Viel Erfolg und herzliche Grüße otto

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