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Erlass des Wahlausschreibens - kan man Mitarbeiter während ihres Urlaubs mit der Betriebsratswahl konfrontieren?

K
Karli
Nov 2016 bearbeitet

Welche Formalitäten sind beim Erlass des Wahlausschreibens bei solchen Mitarbeitern notwendig, die schon bei Ausschreibung der Wahl im Urlaub sind.

Ist es überhaupt möglichund zulässig diese Mitarbeiter während ihres Urlaubs mitder Wahl zu konfrontieren? Wie verhält es sich denn, dass diese Mitarbeiter dann gar keine Wahlvorschläge machen können?

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Community-Antworten (5)

V
viktor

14.07.2005 um 15:33 Uhr

Die Urlauber auszuschließen wäre ein Anfechtungsgrund. Die Fristen zur Wahlausschreibung sollten so gewählt werden, dass jeder Arbeitnehmer sie zur Kenntnis nehmen kann. Notfalls (sofern es in der Macht des Wahlvorstandes steht) sollte man Wahlausschreiben per Post verschicken. Sicher ist sicher.

TB
The BlackLion

14.07.2005 um 17:49 Uhr

Wie soll das gehen? 230 Arbeitstage, 30 Urlaubstage je AN, dh. bei 8 AN ist rechnerisch immer einer in Urlaub. Bei 800 sind es dann 100 je Tag, bei immer 2 Wochen am Stück sind immer 10 überlappend nicht da. Nimm noch ein paar Langzeitkranke dazu, die in keiner Urlaubsplanung drin sind und versuche jetzt die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Geht auch nicht bei 140 MA.

E
edelweis

14.07.2005 um 18:07 Uhr

DIe Wahlordnung (WO) gibt ja eine genaue Frist vor. Die Wahlausschreibung muss mindestens 6 Wochen vor der ersten Stimmabgabe erfolgen.(§ 3,1 WO). Das sollte irgendwie machbar sein, so lange Urlaub hat kein Mensch.

T
TheBlackLion

14.07.2005 um 18:31 Uhr

Hallo Edelweis, ich denke, Karli verwechselt da einiges. Er meinte wohl die Zeit vom Wahlausschreiben bis zur Abgabe der Kandidatenlisten. Das sind keine sechs Wochen, sondern nur zwei. Wenn die Frage so gemeint wäre, könnte man sagen Einzelschicksal. Wir haben bei unserer gestern stattgefundenen Wahl alle MA sicherheitshalber auch per Brief/ und Email informiert, da wir schon damit gerechnet haben, daß die jetzt unterlegene Liste alles versuchen wird, die Wahl anzufechten. Und jetzt wird wohl nach solchen Formfehlern gesucht. Also im Vorfeld alles sauber checken, auch mal mit Gewerkschaftshilfe oder einem Seminar, denn schlechte Verlierer gibt es immer wieder.

K
Karli

14.07.2005 um 19:07 Uhr

Vielen Dank für die Informationen. Da wir sowieso ein kleiner Betrieb mit 32 Leuten sind, kann das ganze nach dem vereinfachten Verfahren innerhalb von 2 Wochen (Wahlausschreiben, Eingang der Vorschlagsliste und Wahl) stattfinden. Ich werd nun alle die in Urlaub sind trotzdem informieren damit alles seine Ordnung hat.

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