Jetzt scheidet eines der 5 BR-Mitglieder aus; ein weiteres Ersatzmitglied ist nicht mehr vorhanden.
Müssen nun Neuwahlen stattfinden, obwohl wir nun unter 50 Wahlberechtigte haben oder kann der Betriebsrat fortan - da er ja noch beschlussfähig ist - mit den übrigen 4 Mitgliedern bis zur nächsten Wahlperiode weiterbestehen oder als letzte Alternative: nur aus 3 Mitgliedern und einem Ersatzmitglied fortbestehen?
Oder gibt es eine weitere Regelung?
Danke und Gruß