Erstellt am 09.05.2005 um 15:18 Uhr von Konrad
Der Arbeitgeber muss Euch nicht unbedingt ein Büro zur Verfügung stellen, er muss Euch jedebfalls die Durchführung der BR Wahl ermöglichen und anfallenden notwendigen Kosten übernehmen.
Es steht im BetrVG § 20 Absatz 3