Wahlvorstand - Recht auf eigenes Büro/EDV ??
Muss der AG dem Wahlvorstand ein eigenes Büro+EDV+abschließbare Schränke zur Aufbewahrung für den Zeitraum der Wahl zu Verfügung stellen? Wenn ja, wo steht das ?
Community-Antworten (1)
09.05.2005 um 17:18 Uhr
Der Arbeitgeber muss Euch nicht unbedingt ein Büro zur Verfügung stellen, er muss Euch jedebfalls die Durchführung der BR Wahl ermöglichen und anfallenden notwendigen Kosten übernehmen. Es steht im BetrVG § 20 Absatz 3
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