Erstellt am 13.12.2021 um 15:48 Uhr von Dummerhund
https://www.hensche.de/Betriebsrat_Raum_Anspruch_des_Betriebsrat_auf_eigenen_Raum_LAG_Koeln_5TaBV7-12.html
Räume müssen jedoch so gestaltet sein das man während der BR Arbeit nicht einsehbar sind. Und Gespräche von Außen nicht hörbar sind. Einen abschließbaren Schrank habt ihr ja schon.
Erstellt am 13.12.2021 um 19:00 Uhr von EDDFBR
Ich würde die Sache so aufziehen:
Erstmal auf den Vorschlag des Arbeitgebers eingehen, vorhandene Räume zu nutzen. Dem Arbeitgeber allerdings schriftlich vorgeben, welche Eigenschaften die Räume haben müssen:
* Notwendige Kommunikations- und IT-Technik (BR-eigener PC mit Internet-Zugang oder geeignete Anschlussmöglichkeiten für BR Laptops (so vorhanden)), Telefon, Drucker.
* Nicht von außen einsehbar
* Schalldicht (Gespräche nicht von außen zu hören)
* Mit kurzem Vorlauf (15 Minuten) nutzbar
* Rollcontainer mit BR-Unterlagen muss ohne Aufwand dorthin verbracht werden können
Dann würde ich mal 4 Wochen erproben, ob der Arbeitgeber den Anforderungen gerecht werden kann. Mitprotokollieren, falls es mit den Räumen jeweils nicht klappt. Und sollte es deutlich werden, dass die Anforderungen nicht erfüllt werden können, dann wieder auf den AG zugehen und das eigene Büro fordern (und jetzt mit Beleg, dass der vom AG vorgeschlagene Weg nicht funktioniert).
Weigert sich der AG dann immer noch, würde ich als nächstes mal mit anwaltlich beraten lassen wie man die Forderung nach einem Büro (ggf. auf dem Klageweg) umsetzen kann.