Wir sind ein Gremium von 3 Leuten, in einem Betrieb im sozialen Bereich mit 24 MA. Unser Betrieb hat eine Geschäftsstelle, eine feste Betreuungseinrichtung und mehrere ambulante MA, die die Gemeinschaftsbüroräume in der GS nutzen können. Der AG meint, er müsse uns kein Büro zur dauerhaften Nutzung überlassen. Der BR hält ein eigenes Büro für erforderlich, da er sonst Gemeinschaftsräume in der GS oder von verschiedenen ambulanten MA gemeinsam genutzte Büros nutzen muss. Diese müssen jeweils im Vorfeld reserviert werden. Ein ungehindertes Zusammenkommen zu jeder Zeit mit Zugang zu den BR-Unterlagen (bis jetzt haben wir auch nur einen abschließbaren Rollcontainer in einem Gemeinschaftsbüro) kann so in unseren Augen nicht gewährleistet werden.
Muss der AG einen Büroraum zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung stellen, oder ist dem BR das beschriebene Szenario zuzumuten und unsere Argumentation nicht richtig?