Unser Wahlvorstand hat ein eigenes Büro. Das ist von 9:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen, also Listen, ging bis zum 19.04.2022 bis 16:00 Uhr. Das wurde auf dem Wahlausschreiben so bekannt gegeben.

Nun kam am 12.04.2022 ein Kollege zum Wahlvorstandsbüro und hat um 18:00 Uhr eine Liste abgegeben. Ein Kollege vom Wahlvorstand war noch im Büro und hat die Liste entgegen genommen und den Eingang bestätigt.

1. Frage hätte man den Bewerber wegschicken müssen mit Verweis auf die Öffnungszeiten, oder war das Vorgehen richtig?

Nun hat der Wahlvorstand die Liste geprüft und einen heilbaren Mangel festgestellt. Die Liste wurde zurückgegeben mit dem Hinweis darüber was der Mangel war.
Es wurde eine Frist von 3 Tagen gegeben um die Mängel zu heilen. Die Liste kam nun 1 Tag nach der Frist wieder zurück. Also nicht eine Stunde sondern 1 Tag.

2. Frage ist die Liste nun für ungültig zu erklären?