Erstellt am 19.04.2022 um 18:07 Uhr von celestro
zu Frage 1.) mEn war das Vorgehen richtig. Der Kollege hätte auch den WVM eine Liste einfach irgendwo auf dem Werksgelände in die Finger drücken können. Oder die Liste per Post schicken können.
zu Frage 2.) Ja! ABER ... hat der Kollege die Sache mit der 3 Tages-Frist schriftlich bekommen?
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/4_Betriebsrat2014/3_Formulare/4_Vorschlagslisten/Maengel_2/index.php#:~:text=Wenn%20allerdings%20ein%20Wahlvorschlag%20wirklich,Die%20fehlerhafte%20Liste%20wird%20ung%C3%BCltig!
Erstellt am 20.04.2022 um 06:52 Uhr von Erbsenzähler
Wäre die Liste abgelehnt oder die Annahme verweigert worden, weil sie außerhalb der Bürozeiten abgegeben worden ist wäre das schon ein Grund gegen die Wahl anzugehen. Es gibt nur die Möglichkeit am letzten Abgabetag eine Uhrzeit als Fristende zu setzen. Mehr nicht.
Was war der heilbare Mangel? Oder Mängel?
Wir können nicht beurteilen, was der Mangel oder die Mängel waren bzw. ob sie geheilt wurden oder nicht.
Erstellt am 20.04.2022 um 09:50 Uhr von celestro
"Wir können nicht beurteilen, was der Mangel oder die Mängel waren bzw. ob sie geheilt wurden oder nicht."
Das ist angesichts der Fragestellung mMn auch völlig irrelevant. Denn es wurde ja nur gefragt, ob die Liste nun ungültig ist.
Erstellt am 20.04.2022 um 10:10 Uhr von relfe
mMn sind Fristen dazu da, eingehalten zu werden.
Dürfen bei euch auch Wähler den Stimmzettel 1 Tag nach dem Wahltag noch "abgeben"?
Wenn die Frist abgelaufen ist, dann gilt die Liste als "nicht fristgerecht eingegangen" und ist somit nicht zur Wahl zugelassen mMn
Erstellt am 20.04.2022 um 10:38 Uhr von Dummerhund
@Rrelfe
'Äpfel und Birnen
Unstrittig ist Listen wurden am 10.04. eingereicht.
Offene Frage ist, am welchem Datum wurde mitgeteilt das ein Mangel vor liegt und mitgeteilt das man 3 Tage Zeit hat den Mangel zu beheben. War es nämlich der 17.04. und man gebe die 3 Tages Frist dazu, dann wäre die Abgabe bis zum 20.04. korrekt und die Liste dann bei Abgabe gültig. denn es läge nicht in der Schuld des Listenführeres.
Erstellt am 20.04.2022 um 10:52 Uhr von celestro
Ich lehne mich vermutlich nicht zu weit aus dem Fenster wenn ich sage: Am Ostersonntag hat der WV den AN eher nicht informiert. :-D
P.S. Aber natürlich ist das mit der Frist total wichtig. Denn da die Regeln hier nicht sehr bekannt sind, muss man natürlich genau hinschauen ob die Frist korrekt gesetzt wurde und ob die Frist wirklich schon abgelaufen war.
Erstellt am 20.04.2022 um 11:01 Uhr von Dummerhund
Upps plöde Feiertage :-) So ist das bei den ollen Rentnern. grins.
Erstellt am 22.04.2022 um 05:49 Uhr von Dirk.Krüger
Danke, für die vielen Meinungen. Habe mich wohl vertippt, der Vorschlag kam am 12. nach Ende der Bürozeit rein. Wurde am 13. bearbeitet bzw. geprüft und am 14. wurde eine Rückmeldung gegeben. Die Liste wurde am 14. abgeholt und am 19. korrigiert eingereicht. Die Liste war in Ordnung, nur außerhalb der Frist. Da wir am Flughafen arbeiten und auch an Feiertagen und Sonntags arbeiten, war das Büro auch an den Feiertagen geöffnet.
Viel mehr als die Frist waren wir uns nicht sicher ob außerhalb der Bürozeit eine Liste angenommen werden darf, weil es eine kleine Diskussion darüber gab.
Ein Teil des WV meinte, nein außerhalb der Bürozeit muss man die Person wegschicken mit Verweis auf die Bürozeiten, der andere Teil meinte, man muss die Liste annehmen und den Eingang bestätigen, da die Abgabefrist noch 7 Tage betrug.
Erstellt am 22.04.2022 um 07:44 Uhr von xyz68
Wann hat denn die Frist für das Einreichen der Listen geendet? Also die allgemeine Frist?
Die drei Tage sind ja eine Nachfrist, damit die Korrektur auch nach Ende der Einreichungsfrist stattfinden kann.
Erstellt am 22.04.2022 um 09:35 Uhr von Relfe
"Ein Teil des WV meinte, nein außerhalb der Bürozeit muss man die Person wegschicken mit Verweis auf die Bürozeiten, der andere Teil meinte, man muss die Liste annehmen und den Eingang bestätigen, da die Abgabefrist noch 7 Tage betrug. "
Blödsinn, außerhalb der Bürozeiten hat der AN kein Anrecht auf Annahme, das ist alles.
Macht auch richtig Sinn den Kollegen wieder weg zu schicken, damit am anderen Tag zur Bürozeit wieder antanzen muss um innerhalb der Frist die Liste abzugeben.
Nur wenn es der letzte Tag der Frist ist und mit dem Ende der Bürozeit auch die Frist abläuft, dann wäre es etwas anders. Wobei man auch da dann die Liste annimmt, als außerhalb der Frist markiert und dann ggf. nicht zulässt zur Wahl.
@Dummerhund
im Eingangsthread steht:
"Es wurde eine Frist von 3 Tagen gegeben um die Mängel zu heilen. Die Liste kam nun 1 Tag nach der Frist wieder zurück. Also nicht eine Stunde sondern 1 Tag."
1 Tag nach der Frist, ist 1 Tag nach der Frist (ob Äpfel oder Birnen) ist für mich in dem Fall erstmal zweitrangig, weil hier eine klare Aussage getroffen wurde.
Erstellt am 22.04.2022 um 09:40 Uhr von celestro
"Wann hat denn die Frist für das Einreichen der Listen geendet? Also die allgemeine Frist?"
aus:
"der Vorschlag kam am 12. nach Ende der Bürozeit rein." und "da die Abgabefrist noch 7 Tage betrug."
kann man schließen, das die allgemeine Frist am 19. oder 20. ablief.