Ein Mitarbeiter hat gekündigt und ist am Tag der Wahl noch im Unternehmen, scheidet aber unmittelbar danach aus dem Unternehmen aus.
Es stellt sich nun die Frage, ob er dennoch in die Wählerliste mitaufgenommen werden muss und somit weiter wahlberechtigt und wählbar (wenn auch nicht sinnvoll) bleibt?

Gilt hier derselbe rechtliche Sachverhalt, wie wenn dem Mitarbeiter gekündigt wird?

Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen...