Aufnahme in die Wählerliste bei Kündigung
Ein Mitarbeiter hat gekündigt und ist am Tag der Wahl noch im Unternehmen, scheidet aber unmittelbar danach aus dem Unternehmen aus. Es stellt sich nun die Frage, ob er dennoch in die Wählerliste mitaufgenommen werden muss und somit weiter wahlberechtigt und wählbar (wenn auch nicht sinnvoll) bleibt?
Gilt hier derselbe rechtliche Sachverhalt, wie wenn dem Mitarbeiter gekündigt wird?
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen...
Community-Antworten (2)
26.04.2005 um 17:51 Uhr
Ich würde mich hier strikt an die Wahlordnung halten, wer wahlberechtigt bzw. wählbar ist. Hat der Kollege, der ausscheidet, denn kandidiert?
26.04.2005 um 17:58 Uhr
Ich denke nicht, dass er kandidiert hätte.
Gut, vielen Dank.
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