Wählerliste
Unser alte Betriebsrat nennt seine liste Verdi. da auch der Wahlvorstand auf der liste steht die natürlich schnell eingereicht wurde ist meine Frage die kann ich noch einspeuch gegen die liste einlegen mfg
Community-Antworten (5)
09.04.2018 um 23:57 Uhr
Satzzeichen helfen...
10.04.2018 um 00:20 Uhr
Der Name der Liste sollte nicht irreführend sein, wenn natürlich die Gewerkschaft die Liste unterstützt kann der Listename auch ver.di sein. Der Wahlvorstand muss die Listen bei Abgabe auf Gültigkeit überprüfen. Ein eventuell irreführender Name ist zu ändern, aber kein Grund um Einspruch gegen die Liste zu erheben.
10.04.2018 um 09:14 Uhr
Ein kleiner Einwurf: Bei uns in der Chemie müssen die Listen anfragen, ob sie den Gewerkschaftsnamen benutzen dürfen.
Guck dir mal nachfolgenden Link an: https://www.meyer-koering.de/meldungen/1954/betriebsratswahlen-unzulaessiges-kennwort-und-kompetenzen-des-wahlvorstands-04-02-2014
Und bitte benutze Satzzeichen!!!
10.04.2018 um 09:26 Uhr
Ansonsten kann man zwar Einspruch gegen die Wählerliste einlegen aber nicht gegen die Wahlvorschläge. Die kann man nur wählen oder nicht.
10.04.2018 um 10:37 Uhr
undwarumbittewillstdueinsprucheinlegen nurweildirdernamenichtpasst
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