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Wählerliste

T
tom123456
Apr 2018 bearbeitet

Unser alte Betriebsrat nennt seine liste Verdi. da auch der Wahlvorstand auf der liste steht die natürlich schnell eingereicht wurde ist meine Frage die kann ich noch einspeuch gegen die liste einlegen mfg

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Community-Antworten (5)

G
ganther

09.04.2018 um 23:57 Uhr

Satzzeichen helfen...

M
MaJoK

10.04.2018 um 00:20 Uhr

Der Name der Liste sollte nicht irreführend sein, wenn natürlich die Gewerkschaft die Liste unterstützt kann der Listename auch ver.di sein. Der Wahlvorstand muss die Listen bei Abgabe auf Gültigkeit überprüfen. Ein eventuell irreführender Name ist zu ändern, aber kein Grund um Einspruch gegen die Liste zu erheben.

E
Erbsenzähler

10.04.2018 um 09:14 Uhr

Ein kleiner Einwurf: Bei uns in der Chemie müssen die Listen anfragen, ob sie den Gewerkschaftsnamen benutzen dürfen.

Guck dir mal nachfolgenden Link an: https://www.meyer-koering.de/meldungen/1954/betriebsratswahlen-unzulaessiges-kennwort-und-kompetenzen-des-wahlvorstands-04-02-2014

Und bitte benutze Satzzeichen!!!

K
kratzbürste

10.04.2018 um 09:26 Uhr

Ansonsten kann man zwar Einspruch gegen die Wählerliste einlegen aber nicht gegen die Wahlvorschläge. Die kann man nur wählen oder nicht.

T
takkus

10.04.2018 um 10:37 Uhr

undwarumbittewillstdueinsprucheinlegen nurweildirdernamenichtpasst

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