Doppelkandidatur
Hallo zusammen, wir haben eine Mitarbeiterin die sich auf 2 Listen als Kandidat beworben hat. Sie hat uns jetzt mitgeteilt auf welcher Liste sie gestrichen werden möchte. Wie ist jetzt die weitere Vorgehensweise? Wenn wir sie auf einer Liste streichèn, ist dann die ganze Liste ungültig, weil man auf einer Liste nichts streichèn darf? Oder rücken die Bewerber die noch unter/hinter ihr standen um einen Platz auf? Und was ist mit den Stützunterschriften? Bitte dringend um eure Antworten, wegen dem Fristablauf.
Community-Antworten (5)
30.03.2018 um 13:18 Uhr
Natürlich wird die Liste nicht ungültig! Die anderen Kandidaten rücken auf.
Die Stützunterschriften bleiben auch gültig.
30.03.2018 um 13:26 Uhr
Kann ich das irgendwo nachlesen? Mein "Gegner" behauptet die Liste ist wegen der Stützunterschriften ungültig. Er sagt es kann sein das einige Mitarbeiter ihre Stützunterschrift nur wegen der jetzt gestrichenen Bewerberin geleistet haben.
30.03.2018 um 14:06 Uhr
Im Fitting steht es glaube ich. Hinten bei den Kommentaren zur Wahlordnung.
Dein Kollege schmeißt das durcheinander mit dem Vorgehen VOR der Abgabe beim Wahlvorstand.
30.03.2018 um 14:14 Uhr
Das steht genau so in der Wahlordnung! § 6 (7)
31.03.2018 um 16:42 Uhr
Auch dürfen Kandidaten laut § 6 (5) BetrVGDV1WO nur für eine Vorschlagsliste kandidieren. Sind sie auf mehreren Wahllisten vertreten, so muss der Wahlvorstand dies dem Listenbeauftragten und dem Kandidaten mitteilen und ihn bitten sich binnen einer Frist von drei Tagen für eine Liste zu entscheiden. Tut der Kandidat das nicht, wird er von allen Listen gestrichen.
Zum Schluss überprüft der Wahlvorstand noch, ob die Liste genügend Stützunterschriften aufweist oder ein Unterstützer auf mehreren Listen unterzeichnet hat. Ist dies der Fall, so wird die betreffende Person kontaktiert und hat drei Tage Zeit, um sich für eine Liste zu entscheiden. Tut er dies nicht, ist seine Unterschrift auf der am frühesten eingereichten Liste gültig.
Hat der Wahlvorstand Mängel an der Liste festgestellt, so können diese durch die Bewerber binnen drei Tagen behoben werden, geschieht die nicht, sind die Listen ungültig.
Verwandte Themen
Vorschlagslisten - Doppelkandidatur
ÄlterHallo liebes Forum, Ich hätte da mal zwei Fragen: Frage 1: Hier im Forum wird behauptet Kandidaten einer Liste dürften auf einer anderen Liste Stützunterschriften leisten. Da aber die Unterschr
Doppelkandidatur - muss die Antwort schriftlich sein?
ÄlterEin Mitarbeiter kandidiert auf zwei Listen, der Wahlvorstand schreibt ihn daraufhin ordnungsgemäß an. Kann der Wahlvorstand akzeptieren wenn er seine entscheidung mündlich über eine dritte Person dem
Bewerberstreichung vom Wahlvorstand
ÄlterWahlvorstand hatt wegen doppelkandidatur einen Bewerber von 2 Vorschlagslisten gestrichen (nach der Abgabefrist ) er hatt sich auch nicht mehr gemeldet auf Anfrage...sind jetzt beide Listen ungültig
Bewerberstreichung vom Wahlvorstand AndreasTH
ÄlterEcht zum wahnsinnig werden, diese 7 Antwort Grenze!!!!!!!! Mir ist nicht geläufig, dass der WV einen unheilbaren Fehler begehen kann, ich kenne nur unheilbare Mängel eines Wahlvorschlages und ob ta
Doppelbewerbung - ist die Liste jetzt noch gültig?
Älterein Bewerber ( Wahlkandidat ) wurde nach der Abgabefrist wegen doppelkandidatur aufgefordert sich für eine Liste zu entscheiden...hat er auch getan.. Frage...was ist jetzt mit der anderen Liste von d