Erstellt am 30.03.2018 um 11:18 Uhr von Pjöööng
Natürlich wird die Liste nicht ungültig! Die anderen Kandidaten rücken auf.
Die Stützunterschriften bleiben auch gültig.
Erstellt am 30.03.2018 um 11:26 Uhr von Neugieriger
Kann ich das irgendwo nachlesen? Mein "Gegner" behauptet die Liste ist wegen der Stützunterschriften ungültig. Er sagt es kann sein das einige Mitarbeiter ihre Stützunterschrift nur wegen der jetzt gestrichenen Bewerberin geleistet haben.
Erstellt am 30.03.2018 um 12:06 Uhr von celestro
Im Fitting steht es glaube ich. Hinten bei den Kommentaren zur Wahlordnung.
Dein Kollege schmeißt das durcheinander mit dem Vorgehen VOR der Abgabe beim Wahlvorstand.
Erstellt am 30.03.2018 um 12:14 Uhr von Pjöööng
Das steht genau so in der Wahlordnung! § 6 (7)
Erstellt am 31.03.2018 um 14:42 Uhr von MaJoK
Auch dürfen Kandidaten laut § 6 (5) BetrVGDV1WO nur für eine Vorschlagsliste kandidieren. Sind sie auf mehreren Wahllisten vertreten, so muss der Wahlvorstand dies dem Listenbeauftragten und dem Kandidaten mitteilen und ihn bitten sich binnen einer Frist von drei Tagen für eine Liste zu entscheiden. Tut der Kandidat das nicht, wird er von allen Listen gestrichen.
Zum Schluss überprüft der Wahlvorstand noch, ob die Liste genügend Stützunterschriften aufweist oder ein Unterstützer auf mehreren Listen unterzeichnet hat. Ist dies der Fall, so wird die betreffende Person kontaktiert und hat drei Tage Zeit, um sich für eine Liste zu entscheiden. Tut er dies nicht, ist seine Unterschrift auf der am frühesten eingereichten Liste gültig.
Hat der Wahlvorstand Mängel an der Liste festgestellt, so können diese durch die Bewerber binnen drei Tagen behoben werden, geschieht die nicht, sind die Listen ungültig.