Doppelbewerbung - ist die Liste jetzt noch gültig?
ein Bewerber ( Wahlkandidat ) wurde nach der Abgabefrist wegen doppelkandidatur aufgefordert sich für eine Liste zu entscheiden...hat er auch getan.. Frage...was ist jetzt mit der anderen Liste von der er gestrichen worden ist...ist die Liste jetzt noch gültig?? Stützunterschriften sind noch genug vorhanden
Community-Antworten (3)
09.03.2010 um 09:23 Uhr
AndreasTH, bleibt gültig.
09.03.2010 um 10:01 Uhr
Danke für die schnelle Antwort... gibts da auch einen § zu ? es werden laufend Fragen danach gestellt...ist sonst schwer das zu begründen
09.03.2010 um 10:04 Uhr
AndreasTH,
Kommentar Däubler; § 6 WO BetrVG Rn 39 ff
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