betriebsratswahl.deSeminare

Doppelkandidatur - muss die Antwort schriftlich sein?

B
bogomil
Nov 2016 bearbeitet

Ein Mitarbeiter kandidiert auf zwei Listen, der Wahlvorstand schreibt ihn daraufhin ordnungsgemäß an. Kann der Wahlvorstand akzeptieren wenn er seine entscheidung mündlich über eine dritte Person dem Wahlvorstand mitteilt, oder muss der "Doppelkandidat" in schriftlicher Form antworten.

2.61401

Community-Antworten (1)

N
Nachthase

09.02.2006 um 08:09 Uhr

Hallo Bogomil, das wäre ja schlimmer, wie "stille Post", wenn ein Dritter die Mitteilung macht. Entweder schriftlich oder persönlich, unternimmt er nichts, wird er von beiden Listen gestrichen., Gruß Nachthase

Ihre Antwort