Erstellt am 07.11.2006 um 22:26 Uhr von Kölner
@HGL
Ich habe noch einmal nachgedacht:
Lasst es so, wie es ist!
Ihr könnt Eure Entscheidung ja sicher begründen und es ist auch Platz 7 ausgelost worden Zudem wurden die BRM informiert. Demnach müsste jemand gegen die Wahl klagen und vor Gericht würdet Ihr begründen müssen, warum der Stimmzettel vom WV als gültig betrachtet worden ist.
Die "eins" ist zwar nicht schön, aber man kann m.E. keine Rückschlüsse auf den Wählenden ziehen. Der Wählerwille ist erkennbar und fertig.