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Vorschlagslisten

H
Handballer
Apr 2018 bearbeitet

Hallo Forum, als Mitglied des Wahlvorstandes kann ich doch jedem Listenführer mitteilen wie viel Listen eingereicht wurden. Es können ja bis zum Fristende noch weitere Listen dazu kommen. Muss ich aber auch jedem Listenführer die anderen Listen vor Ablauf der Frist zeigen, damit er die Namen darauf sehen kann.

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Community-Antworten (5)

C
celestro

26.03.2018 um 14:33 Uhr

eine Mitteilung des WV an die MA, wieviele Listen eingegangen sind ist nicht vorgesehen (außer am Schluss die gültigen aushängen). Und zeigen geht mal gar nicht, weil ja die Stützunterschriften dabei sind.

L
Legis

26.03.2018 um 14:36 Uhr

Antwort unter Vorbehalt: Die Einsichtnahme ist nicht verboten. Aber ein Anrecht darauf gibt es auch nicht. Ich würde dem Interessenten eine Einsicht gewähren, warum auch nicht, kann ja nicht schaden.

C
celestro

26.03.2018 um 14:53 Uhr

"warum auch nicht, kann ja nicht schaden."

weil der WV damit die Wahl beeinflusst ? Der "Frager" kann sich damit Leute rauspicken, die noch nirgendwo sonst kandidiert / unterstützt haben ?

P.S. die Namen der Unterstützer gehen nur den WV etwas an.

R
rsddbr

26.03.2018 um 19:48 Uhr

Ich würde sogar soweit gehen, nur mitzuteilen, dass mehr als eine Liste eingegangen ist und damit voraussichtlich Listenwahl stattfindet (unter dem Vorbehalt, dass mind. zwei Listen gültig sind).

M
MaJoK

26.03.2018 um 23:23 Uhr

Bis zum Abschluß der Frist für die Abgabe der Wahlvorschläge muss der Wahlvorstand niemanden über die Abgabe von anderen Listen informieren. Sehe da keine Notwendigkeit.

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