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Vorschlagslisten

FH
Frank Hönicke
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen bei mir im Betrieb ist es so das, dass wir zwei Gebäude in ca. 800metern Entfernung zueinander haben. Da die Mitarbeiter nicht in beiden Hallen/Gebäuden arbeiten sondern die meisten immer in dem selben Gebäude sind, ist meine frage folgende. Können wir die Wahlvorschläge auf eine liste zusammenfügen oder müssen wir zwangsläufig eine listen Wahl machen, wen in beiden Hallen Vorschläge abgegeben werden? Es ist leider so das die MA`s nicht extra die Halle wechseln um ihren Vorschlag abzugeben.

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Community-Antworten (2)

T
Teufel

25.02.2018 um 15:08 Uhr

Hallo,

Kommt darauf an wieviele Kollegen bei euch arbeiten.

Wenn in der Regel zwischen 5 und 50 Wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind greift das vereinfachte Wahlverfahren.

Bei mehr als 50 muss das normale Wahlverfahren durchgeführt werden.

Hier kann es sein das nur eine Liste abgegeben wird, dann wird hier nur aus der einen Liste gewählt. Aber wenn es noch eine andere Liste abgegeben wird dann wird es eine Listenwahl geben. D.H. Man kann nie wissen ob nicht bis Ende der Frist der Vorschläge noch eine weitere Liste dazukommt.

Der Wahlvorstand kann mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbaren. Hier kommt dann ausschließlich die Personenwahl zur Anwendung.

K
kratzbürste

25.02.2018 um 15:52 Uhr

Nun wie wäre es, wenn derjenige, der einen Vorschlag aufstellen will, mal mit der Liste in die andere Halle geht und dort die Interessenten anspricht (so viel Zeit sollte sein; ist allerdings keine Arbeitszeit - also z.B. in der Pause).

Das mit der Vorgehensweise Liste aushängen, finde ich ohnehin fragwürdig.

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