betriebsratswahl.deSeminare

Wahlwerbung zur Person per E-mail

T
Taipanbewerber
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ist es erlaubt die Kollegen an verschiedenen Standorten per E-Mail Verteiler vom Arbeitgeber zu Informieren bzw. sich Vorzustellen zur BR Wahl ? Gibt es dazu Urteile ?

3.02902

Community-Antworten (2)

C
celestro

21.02.2018 um 22:29 Uhr

Also Kandidaten wollen den E-Mail-Verteiler zur Vorstellung nutzen ? Da sollte man zunächst einmal in die internen Verhaltensregeln zum Thema E-Mails schauen. Und als nächstes, den AG fragen, ob er das erlaubt.

Wenn er es tut, sollte der Verteiler allerdings ALLEN Kandidaten zur Verfügung gestellt werden.

P.S. Sofern nicht jeder E-Mails empfangen kann, muß man allerdings aufpassen. Denn wenn sich z.B. Produktionsleute und Büroleute vorstellen, aber nur Bürokräfte E-Mails lesen können, käme eine Beeinflussung der Wahl in Betracht.

B
basilica

22.02.2018 um 23:11 Uhr

Wenn euer BR das Intranet für den Kontakt mit der Kollegschaft nutzt, dann dürfen das auch die Wahlbewerber.

Den Kandidaten seien "zur Verteilung von Wahlwerbung" Kommunikatiosmittel zur Verfügung zu stellen, "wenn sich der Betriebsrat im Verkehr mit den Arbeitnehmern ihrer bedient", so sinngemäß das ArbG Essen · Beschluss vom 7. September 2010 · Az. 2 BV 123/09

"Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts soll auch die Versendung von E-Mails von der Gewerkschaft an sämtliche Mitarbeiter des Arbeitgebers zulässig sein." http://www.allenovery.com/SiteCollectionDocuments/Praxiswissen-Arbeitsrecht-Betriebsratswahl-2018.pdf (dort auch Verweise auf weitere Urteile zum Thema Wahlwerbung)

Ihre Antwort