Erstellt am 21.02.2018 um 21:29 Uhr von celestro
Also Kandidaten wollen den E-Mail-Verteiler zur Vorstellung nutzen ? Da sollte man zunächst einmal in die internen Verhaltensregeln zum Thema E-Mails schauen. Und als nächstes, den AG fragen, ob er das erlaubt.
Wenn er es tut, sollte der Verteiler allerdings ALLEN Kandidaten zur Verfügung gestellt werden.
P.S. Sofern nicht jeder E-Mails empfangen kann, muß man allerdings aufpassen. Denn wenn sich z.B. Produktionsleute und Büroleute vorstellen, aber nur Bürokräfte E-Mails lesen können, käme eine Beeinflussung der Wahl in Betracht.
Erstellt am 22.02.2018 um 22:11 Uhr von basilica
Wenn euer BR das Intranet für den Kontakt mit der Kollegschaft nutzt, dann dürfen das auch die Wahlbewerber.
Den Kandidaten seien "zur Verteilung von Wahlwerbung" Kommunikatiosmittel zur Verfügung zu stellen, "wenn sich der Betriebsrat im Verkehr mit den Arbeitnehmern ihrer bedient", so sinngemäß das
ArbG Essen · Beschluss vom 7. September 2010 · Az. 2 BV 123/09
"Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts soll auch die Versendung von E-Mails von der Gewerkschaft an sämtliche Mitarbeiter des Arbeitgebers zulässig sein."
http://www.allenovery.com/SiteCollectionDocuments/Praxiswissen-Arbeitsrecht-Betriebsratswahl-2018.pdf (dort auch Verweise auf weitere Urteile zum Thema Wahlwerbung)