Nächsten Monat finden in unserem Betrieb die Betriebsratwahlen statt, und zwar als Listenwahl da eine Persönlichkeitswahl aus diversen Gründen nicht zustande kommt. Nun macht einer der Listenvertreter massiv Werbung auf facebook. ist das rechtlich in Ordnung? Meiner Meinung nach ein klarer Verstoß gegen die Unternehmenrichtlinien, Internes öffentlich publik zu machen. Was sagt ihr dazu?