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Behinderung des Besuches von Schulungen zur BR Wahl

G
Gerti
Apr 2018 bearbeitet

Hallo ! Zwei, vom BR festgelegte Personen des Wahlvorstandes wollen zu einer Schulung . Dies wurde von Vorgesetzten nicht gestattet... Wie ist die weitere Vorgehensweise ? Wir bitten um Tips ,da die Zeit drängt ... Vielen Dank

65902

Community-Antworten (2)

C
Columbus1

14.02.2018 um 11:11 Uhr

Gibt es einen Beschluss dazu?

B
basilica

14.02.2018 um 19:40 Uhr

Erst einmal die Argumente des AG prüfen: Großen Firmen können mehr Schulungskosten zugemutet werden als kleinen. U.U. kann der AG z.B. auf wahl-erfahrene Mitarbeiter verweisen, die anstelle unerfahrener in den Wahlvorstand berufen werden könnten. Wer schon mal eine Wahl organisiert hat, weiß wie der Hase läuft und braucht nicht das teure 5-Tage-Seminar. Seminar ist dann entbehrlich bzw. es reicht ein preiswerteres Auffrischungsseminar.

Wenn Ihr Euch sicher seid, daß Ihr das Seminar benötigt und Ihr den Anspruch habt: einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht. Reagiert der AG auch dann nicht: Zwangsvollstreckung (um z.B. die von Euch vorgestreckten Seminarkosten zurückzuerhalten).

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