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Vertauschte Geburtsdaten auf der Wahlvorschlagsliste

DM
Der Mops
Apr 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben auf unserer Wahlvorschlagsliste bei drei Kandidaten das Geburtsdatum falsch (Copy&Paste) gesetzt. Laut Wahlordnung wäre das ein heilbarer Mangel (denke ich mal).

Wir haben die Liste noch nicht abgegeben wäre es ok wenn wir die Geburtsdaten per Tipp Ex korrigieren würden?

Gruß

Der Mops

1.10609

Community-Antworten (9)

K
krambambuli

13.02.2018 um 09:58 Uhr

Mit Tippex etwas verbergen ist immer problematisch. Besser offen sichtbar das falsche Datum streichen und das neue dazuschreiben.

DM
Der Mops

13.02.2018 um 10:04 Uhr

Hallo,

das Problem ist das die Spalten klein gehalten sind und ein dazuschreiben (in der Spalte) fast unmöglich machen. Wäre es Möglich das Geburtsdatum hinter der Unterschrift zu platzieren?

P
Pjöööng

13.02.2018 um 10:26 Uhr

Sofern durch die falschen Geburtsdaten keine Verwechslungsgefahr entstanden ist, sollte die Korrektur in der Tat unproblematisch sein. Ich würde mich trotzdem nicht wundern wenn der Wahlvorstand anderer Meinung ist. Man liest ja hier im Forum einige erstaunliche Dinge...

Offen korrigieren halte ich auch für besser als verdeckt. Wie man es am besten macht kann man wohl nur sagen wenn man die Liste vor sich hat.

DM
Der Mops

13.02.2018 um 10:52 Uhr

Hi,

Die Kandidaten sind alle eindeutig zuzuordnen..sprich die Namen sind absolute Unikate im Betrieb und nicht doppelt im Betrieb.

DM
Der Mops

13.02.2018 um 11:51 Uhr

"Ein Mangel der Vorschlagsliste im Sinne des § 8 Absatz 2 Nr. 1 WO liegt demnach vor, wenn Angaben einer Bewerberinnen oder eines Bewerbers zu seinem Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung im Betrieb, FEHLEN oder UNVOLLSTÄNDIG sind." Das sind die zwei Punkte die mir sehr Kopfzerbrechen bereiten. Es sind leider vollständige Geburtstage angegeben aber leider die falschen.

P
Pjöööng

13.02.2018 um 13:43 Uhr

Aber das sind doch behebbare Mängel. Und wenn es keinen Manfred Maier mit dem falschen Geburtsdatum bei Euch gibt, dann ist der Fehler auch ncoh offensichtlich!

Wenn Ihr den Namen des Kollegen Vasili Taksakorroides versehentlich mit "x" geschrieben hättet ("Taxakorroides") oder seinen Vornamen mit "W", dann wären das ebenso Fehler die so offensichtlich sind, dass sie einfach behoben werden können.

Nocheinmal das was ich auch schon an anderer Stelle geschrieben habe: Der Wahlvorstand hat die Aufgabe die Wahl durchzuführen und nicht die Aufgabe die Kandidatur Einzelner zu verhindern!

Wenn der WV Eure Liste wegen dieses Mangels nicht zuließe, dann wäre das ein Grund für eine Wahlanfechtung.

DM
Der Mops

13.02.2018 um 15:48 Uhr

Ich will es mal so formulieren: Unser BR klebt an seinen Stühlen, sogar so sehr das wir eine Betriebsratslose Zeit haben werden von mindestens 3 Tagen. Und rate mal wer WV macht? Richtig die gleichen Leute die BR machen...

DM
Der Mops

13.02.2018 um 15:49 Uhr

Und ja: Unser BR/WV tut alles um Listen und Kandidaten zu verhindern!!

P
Pjöööng

13.02.2018 um 16:04 Uhr

Wieso denn eine betriebsratslose Zeit? Unterliegt Ihr auch dem weitverbreiteten Irrtum dass die Amtszeit immer mehr nach vorne rückt?

Klar, auch bei einem schwierigen WV ist es allemal besser es so abzuliefern dass dieser zufrieden ist, als nachher die Wahl anzufechten.

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