Anfechtung der Betriebsratswahl
Wann kann der Arbeitgeber die Anzahl der Betriebsratsmitglieder anfechten? Nur nach Aushang des Wahlausschreibens oder auch nach der durchgefürten Wahl?
Community-Antworten (2)
09.02.2018 um 16:40 Uhr
auch nach der Wahl. Ist die Frage ob es einen Anfechtungsgrund gibt. Der WV hat einen gewissen Beurteilungsspielraum
09.02.2018 um 23:40 Uhr
Ja, danke - ja, wir haben einen gewissen Beurteilungsspielraum - bei uns ist alles ein wenig kompliziert. Wir sind bei einer Leiharbeitsfirma, werden aber zu 99% schon jahrelang nur an einen Entleiher verliehen - nun greift das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Der Entleiher AG versucht, die Mitarbeiterinnen, die er weiter beschäftigen möchte, kontinuierlich zu anfangs sehr schlechten Bedingungen in die Stammfirma zu holen - wir als BR kämpfen unter anderem dafür, dass alle übernommen werden. Es wird gerade geklärt, ob es sich um eine Betriebsänderung handelt und wir haben einen ständigen MAinnenschwund. Die neuen Wahlen stehen vor der Tür und wir möchten natürlich so viele BR-Mitglieder behalten wie möglich. Der AG hätte gern so wenig wie möglich-klar.
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