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Anfechtung der Betriebsratswahl

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Floh24
Apr 2018 bearbeitet

Wann kann der Arbeitgeber die Anzahl der Betriebsratsmitglieder anfechten? Nur nach Aushang des Wahlausschreibens oder auch nach der durchgefürten Wahl?

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Community-Antworten (2)

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paula

09.02.2018 um 16:40 Uhr

auch nach der Wahl. Ist die Frage ob es einen Anfechtungsgrund gibt. Der WV hat einen gewissen Beurteilungsspielraum

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Floh24

09.02.2018 um 23:40 Uhr

Ja, danke - ja, wir haben einen gewissen Beurteilungsspielraum - bei uns ist alles ein wenig kompliziert. Wir sind bei einer Leiharbeitsfirma, werden aber zu 99% schon jahrelang nur an einen Entleiher verliehen - nun greift das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Der Entleiher AG versucht, die Mitarbeiterinnen, die er weiter beschäftigen möchte, kontinuierlich zu anfangs sehr schlechten Bedingungen in die Stammfirma zu holen - wir als BR kämpfen unter anderem dafür, dass alle übernommen werden. Es wird gerade geklärt, ob es sich um eine Betriebsänderung handelt und wir haben einen ständigen MAinnenschwund. Die neuen Wahlen stehen vor der Tür und wir möchten natürlich so viele BR-Mitglieder behalten wie möglich. Der AG hätte gern so wenig wie möglich-klar.

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