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scottydog
Apr 2018 bearbeitet

darf auf einen Wahlliste zur BR wahl als tätigkeit Betriebsratsvorsitzender stehen? ich bin der meinung das sowas nicht geht da "Betriebsratvorsitzender" ist keinen Job sondern einen Ehrenamt oder lege ich falsch ?

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Community-Antworten (1)

P
Pjöööng

01.02.2018 um 12:16 Uhr

Früher hieß es, das sei unzulässig. Mittlerweile gibt es zumindest einen LAG-Beschluss dass es doch zulässig sei.

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