Bisher wurde in unserer Firma immer mit zweimal zusammengefalteten Stimmzetteln gewählt (nach der Beschreibung des jahrelangen Wahlvorstands - jetzt im Ruhestand). Ich habe jetzt gehört, die Wahl wäre anfechtbar, wenn die Stimmzettel nicht im Umschlag eingeworfen würden. Bei allen Wahlen, die ich kenne, Bund, Land, Gemeinde, wird direkt (zusammengefaltet) eingworfen. Ist das hier wirklich nicht möglich? Bei zweimal zusammengefalteten Stimmzetten ist doch die Geheimhaltung gesichert!