Erstellt am 19.03.2006 um 17:46 Uhr von Tom
Hallo NeuerWV,
Wahlzettel gehören in den Wahlzettelumschlag; da hilft keine Diskussion!
Bei der nächsten Bundestags-, Landtags-, oder auch Betriebsratswahl mal als Briefwähler mitmachen ... (Aah!)
Erstellt am 19.03.2006 um 18:42 Uhr von KaTe
Hallo Tom,
ich glaube, du hast da was falsch verstanden, es geht doch gar nicht um Briefwahl.
NeuerWV fragt doch, ob es bei der persönlichen Wahl reicht, den Zettel zweimal zu falten und dann in die Urne einzuwerfen.
Meiner Meinung nach reicht das vollkommen. Wir haben das auch immer so gehandhabt.
Gruß
Karin
Erstellt am 19.03.2006 um 19:01 Uhr von Tom
@KaTe :-(((
Danke, aber bitte folgendes mal in aller Ruhe durchdenken:
Der Hinweis auf die Briefwähler ist die Erklärung zum klaren NEIN hinsichtlich einer BR-Wahl ohne Wahlumschläge!
Eine gesonderte Auszählung der Briefwahlstimmen ist nicht zulässig!
Und immer im Hinterköpfchen haben, daß es sich um geheime Wahlen handelt!!!
Erstellt am 19.03.2006 um 19:17 Uhr von w-j-l
Wieso diskutiert ihr eigentlich darüber? Das ist eine unabdingbare Vorschrift der Wahlordnung:
§ 11 Stimmabgabe
(1) Die Wählerin oder der Wähler kann ihre oder seine Stimme nur für eine der als gültig anerkannten Vorschlagslisten abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln in den hierfür bestimmten Umschlägen (Wahlumschlägen).
Daran gibt es nichts zu deuteln. Das bedeutet dann auch, dass sich die Stimmzettel der persönlichen und der schriftlichen Stimmabgabe nicht unterscheiden (dürfen), wenn sie zur Auszählung aus der Urne kommen.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 19.03.2006 um 19:30 Uhr von Tom
@w-j-l
1. wird hier "diskutiert", weil das Forum der geeignete Ort zu sein scheint!!!
2. bin ich doch immer wieder beeindruckt, mit welcher Leidenschaft Du bereits Gesagtes zusammenfaßt!!!
3. bin ich etwas enttäuscht, daß Du die Ironie nicht erkanntest und
4. bin ich über mich selbst erstaunt, als Neuling gewagt zu haben, einem "untouchable" dies zu schreiben !!!
Noch einen schönen Sonntag!