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Zu welchem Betrieb zählen Mitarbeiter?

E
Elli2
Apr 2018 bearbeitet

Hallo,

wir stehen gerade vor folgender Problematik: Eine Firma A (Sitz in Deutschland mit Betriebsrat) gehört zur Gruppe von Firma B (Sitz in Österreich ohne Betriebsrat). Weil in Firma A bald die 200 Mitarbeiter-Marke erreicht wird (und die Freistellung verhindert werden soll), sollen Mitarbeiter von Firma A zukünftig nur noch in der Firma B angestellt werden, aber für die Firma A arbeiten. Das Gehalt bekommen die Mitarbeiter also von Firma B, aber Firma B rechnet dies dann mit Firma A ab. Gehören die Mitarbeiter welche bei B angestellt sind aber ausschließlich für Firma A arbeiten nun zu A oder B bei der Mitarbeiteranzahl?

Ich hoffe ich konnte die Problematik verständlich erläutern und bedanke mich schonmal für Ihre Antworten!

Grüße, Elli2

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Community-Antworten (3)

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Pjöööng

16.01.2018 um 16:59 Uhr

Von wem bekommen diese Arbeitnehmer denn ihre Arbeitsanweisungen?

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NickNeu

16.01.2018 um 17:15 Uhr

Wenn ich mich nicht täusche, dann gilt unter Berücksichtigung von §§ 7 und § 9 BtrVG, dass Konzernarbeitnehmer (so könnte man eventuell die AN von Firma B, die bei A arbeiten verstehen) zu der "in der Regel" im Betrieb beschäftigten AN zählen. Erhalten diese die Weisungen von A, wäre dies ein weiteres Indiz für Zugehörigkeit im Sinne der BR Wahl.

Zunächst entscheidet auch der Wahlvorstand über die Größe des Betriebsrates, bei Streitigkeiten dann das Arbeitsgericht.

Wichtig wäre zu kommunizieren, dass man, die von Firma B (entliehenen? auch dann zählen sie mit) AN zunächst mit zur Belegschaft zählen wird und die Frage stellen, ob man es als Arbeitgeber auf eine möglicherweise notwendige gerichtliche Prüfung ankommen lassen möchte. Mal ganz von der Außenwirkung eines solchen Prozesses abgesehen.

P
paula

17.01.2018 um 14:10 Uhr

Ohne zu wissen wer hier das Weisungsrecht ausübt, ist die Beantwortung der Frage nicht möglich. Daher sollte Elli2 doch noch mal ein wenig was dazu schreiben

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