Ermittlung der Zahl der Betriebsräte - welche AN zählen mit?
Wir sind an der Grenze zu 100 Mitarbeitern. Es sit daher die Diskussion aufgetaucht, ob 5 oder 7 Betreibsräte zu wählen sind. Konkret:
- Zählen leitende Angestellte bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage mit?
- Zählen in der Passivphase befindliche Altersteilzeitler bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage mit?
- Was ist mit ruhenden Arbeitsverhältnissen, zählen die bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage mit?
Community-Antworten (4)
01.03.2006 um 19:33 Uhr
Hallo Chris64,
- Nein, sind keine AN im Sinne des BetrVG
- Nein, gehen im Anschluss an die Passivphase in Rente
- Ja, weil die AN kehren doch wieder in den Betrieb zurück
01.03.2006 um 22:39 Uhr
Fayence,
bei 1. und 2. gehe ich mit Dir einig, bei 3. nicht ganz.
Davon ausgehend dass der Arbeitsplatz während des Ruhens von einer dritten Person besetzt wird zählen beide AN zusammen nur als ein AN.
01.03.2006 um 22:49 Uhr
Ramses II, stimmt.
Gruß Fayence
P.S. Was macht die Rechenaufgabe bzw. hast Du Dir mittlerweile einen BR geschnitzt?
01.03.2006 um 22:56 Uhr
Jo, heute habe ich es mir aml en detail angeschaut.
Im ersten Moment scheint das durchaus logisch zu sein. Interessant könnte es werden wenn sich mittlerweile erhebliche Änderungen in den Listen ergeben haben (also Minderheitengeschlechtler nach vorne gerutscht sind).
Das LAG Nürnberg hatte ja auch nur einen einfachen Fall zu bearbeiten...
Die korrekte Ermittlung der richtigen Vertreter ist beim Minderheitengeschlecht die wesentliche Herausforderung für alle BRV!
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