Erstellt am 01.03.2006 um 18:33 Uhr von Fayence
Hallo Chris64,
1. Nein, sind keine AN im Sinne des BetrVG
2. Nein, gehen im Anschluss an die Passivphase in Rente
3. Ja, weil die AN kehren doch wieder in den Betrieb zurück
Erstellt am 01.03.2006 um 21:39 Uhr von Ramses II
Fayence,
bei 1. und 2. gehe ich mit Dir einig, bei 3. nicht ganz.
Davon ausgehend dass der Arbeitsplatz während des Ruhens von einer dritten Person besetzt wird zählen beide AN zusammen nur als ein AN.
Erstellt am 01.03.2006 um 21:49 Uhr von Fayence
Ramses II,
stimmt.
Gruß
Fayence
P.S. Was macht die Rechenaufgabe bzw. hast Du Dir mittlerweile einen BR geschnitzt?
Erstellt am 01.03.2006 um 21:56 Uhr von Ramses II
Jo, heute habe ich es mir aml en detail angeschaut.
Im ersten Moment scheint das durchaus logisch zu sein. Interessant könnte es werden wenn sich mittlerweile erhebliche Änderungen in den Listen ergeben haben (also Minderheitengeschlechtler nach vorne gerutscht sind).
Das LAG Nürnberg hatte ja auch nur einen einfachen Fall zu bearbeiten...
Die korrekte Ermittlung der richtigen Vertreter ist beim Minderheitengeschlecht die wesentliche Herausforderung für alle BRV!