Wir sind an der Grenze zu 100 Mitarbeitern. Es sit daher die Diskussion aufgetaucht, ob 5 oder 7 Betreibsräte zu wählen sind. Konkret:

1. Zählen leitende Angestellte bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage mit?
2. Zählen in der Passivphase befindliche Altersteilzeitler bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage mit?
3. Was ist mit ruhenden Arbeitsverhältnissen, zählen die bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage mit?